Zwischen 1997 und 2011 wickelte die Genfer Filiale der Grossbank BNP Paribas milliardenschwere Finanzgeschäfte für sudanesische Banken ab. Sie half dem Regime des damaligen Diktators Omar al-Bashir US-Sanktionen zu umgehen und damit die Finanzierung des Regimes und seiner Gräueltaten zu ermöglichen. Interne Dokumente belegen, dass die Bank vom Genozid der sudanesischen Armee in Darfur wusste und dennoch ihre Geschäftsbeziehungen aufrechterhielt.
Bereits 2014 bekannte sich die Bank in den USA der Verletzung von Sanktionen schuldig und akzeptierte eine Strafe von 9 Milliarden USD. Im Oktober 2025 verurteilte ein New Yorker Bundesgericht die Bank in einem Zivilverfahren zu einer ersten Schadensersatzzahlung von über 20 Millionen USD an sudanesische Opfer – ein wegweisendes Urteil für eine Sammelklage von rund 23’000 Betroffenen.
Da die Überweisungen über Genf liefen, stützt sich das Verfahren auch auf Schweizer Recht. Während BNP Paribas gegen das Urteil Berufung eingelegt hat, stellt sich die Schweizer Regierung schützend vor die Bank: Sowohl im Erstverfahren als auch jetzt im Berufungsverfahren behauptet der Bund, die Bank habe nach Schweizer Recht völlig korrekt gehandelt. Dabei berufen sich die Behörden starr auf das Obligationenrecht.
Die Schweizer Regierung ignoriert dabei ihre Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts sowie die Genfer Konventionen und ihre Pflicht, deren Einhaltung sicherzustellen. Ebenso blendet sie die strafrechtliche Dimension der Komplizenschaft aus. Das Schweizer Strafgesetzbuch stellt nicht nur die unmittelbare Begehung von Straftaten unter Strafe, sondern auch die Beihilfe und die Erleichterung einer Straftat, und zwar sowohl im In- und Ausland.
Für die KEESA (Kampagne für Entschuldung und Entschädigung im Südlichen Afrika) ist diese amtliche Schützenhilfe inakzeptabel. Wir sind tief empört, dass der Schweizer Finanzplatz und die offizielle Schweiz erneut in schwerste Menschenrechtsverletzungen verstrickt sind. Um dem Gericht darzulegen, warum wir die Rechtsauffassung des Bundesrats fundamental ablehnen, hat die KEESA gemeinsam mit Partnerorganisationen einen Amicus Curiae Brief (eine juristische Stellungnahme) eingereicht.
- Dazu erschien in der französischsprachigen Le Temps ein Gastkommentar von Alain Werner (Civitas Maxima).
- Civitas Maxima sowie das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), welche den Amicus Curiae mit eingereicht haben, veröffentlichten zudem Pressemitteilung.
Beitragsbild: Norbert Aepli, Switzerland, 2006. CC-BY-2.5.